Anwaltskanzlei Ritter

Beispiel einer Mediation

Ein Paar, das sich trennt, erfährt von der Möglichkeit eine Mediation mitzumachen. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Familienrecht schildern wir Ihnen den typischen Ablauf einer beispielhaften Mediation.

1. Es findet ein Erstgespräch statt, bei dem die Grundlagen erläutert werden und die Mediatoren sich ein Bild über die Lager der Parteien machen. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass beide Parteien konstruktiv miteinander verhandeln und an einem echten, fairen Kompromiss interessiert sind.

Basis einer Mediation ist dann ein Mediationsvertrag, der den Parteien am Schluss der Sitzung mitgegeben wird. Zu Hause können sich dann beide in Ruhe darüber klar werden, ob sie diesen Weg der vorgestellten Mediation mit anwaltlicher Unterstützung gehen möchten. In diesem Beispiel sind sich Mann und Frau über diesen Weg einig.


2. In der ersten Mediationssitzung wird „der Bestand der Beziehung“ aufgenommen. Hier lebt z.B. das Paar zusammen, es hat Kinder. Die Ehefrau hat einen Freund. Die Kinder sind bereits verhaltensauffällig und die Parteien ziehen auseinander. Der Ehemann hat noch diverse Sachen im Haus. Er ist somit noch öfters im gemeinsamen Haus. Der Mann versucht den Kontakt zu den Kindern aufrechtzuerhalten und so gut wie möglich zu halten.

In rechtlicher Hinsicht wird zunächst über den Unterhalt der Parteien gesprochen. Es wird überlegt, ob das gemeinsame Haus gehalten werden kann. Die Ehefrau verfügt über ein geringes Einkommen. Sie kann das Haus nicht alleine halten. In der Mediation wird das Getrennt leben aufgezeigt. Beide Parteien stellen ihre Unterlagen gegenseitig zur Verfügung. Mit der gefundenen Lösung suchen die Parteien einen Beratungsanwalt auf. Die Konten werden getrennt. Es wird ein monatlicher Betrag vereinbart, den der Ehemann auf das Konto der Ehefrau überweist. Es werden Unterlagen über die gemeinsamen Vermögenswerte zusammengestellt. Dabei wird ein hälftiger Ausgleich gefunden, sodass ein Zugewinnausgleich anlässlich der Scheidung nicht erfolgen muss. Dies erspart sowohl Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Die Ehefrau begibt sich möglicherweise mit den Kindern aufgrund des Verhaltens und Erfahrungen in eine Therapie. Dort sollen die Probleme der Trennung und Scheidung aufgearbeitet werden. Die Kinder sollen therapeutisch betreut werden. Die Ehescheidung wird von der Ehefrau eingereicht. Über die Vermögensauseinandersetzung, den Zugewinn, den Unterhalt wird eine außergerichtliche Regelung gefunden und amtlich beurkundet. Ein solches Vorgehen bei dieser beispielhaften Mediation erspart allen Beteiligten erhebliche Kosten.


3. Nach der erfolgten Scheidung können die früheren Ehepartner noch in größeren Abständen zur Mediation kommen, um noch Einzelfragen bzw. sich hinsichtlich der Kinder miteinander besprechen zu können.

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