Anwaltskanzlei Ritter

Die Anwaltskanzlei Ritter aus Reutlingen-Rommelsbach hat sich neben dem Familienrecht auf Vermögens- und Erbrechtsfragen fokussiert. Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei diesem juristischen Schwerpunkt in allen Fragen zur Nachlassverwaltung und Vermögensübertragung in Unternehmen und Familien.

Das Erbrecht ist nicht nur ein Rechtsgebiet, das ausreichend Potenzial für rechtliche Auseinandersetzungen bietet und das nahezu jeden irgendwann einmal betrifft. Es ist auch das Erbrecht, das Themen zum Inhalt hat, die ganze Familien auseinanderbringen können, weil beispielsweise der Erblasser versäumt hat, in seinem Testament klare und unmissverständliche Vorkehrungen zu treffen. Gerade erbrechtliche Streitigkeiten könnten vermieden werden, wenn rechtzeitig ein in Erbrechtsfragen erfahrenen Rechtsanwalt hinzugezogen wird.

Erbrecht Kanzlei: Frühzeitig den Nachlass und das Testament regeln

Juristische Themen des Erbrechts

Das Erbrecht gewährt dem Erblasser eine Vielzahl von Möglichkeiten, bereits zu Lebzeiten Verfügungen über das Eigentum und auch über andere veräußerbare Rechte zu treffen, die nach seinem Tod umgesetzt werden und wodurch erbrechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Das Rechtsgebiet stellt sämtliche Rechtsnormen zur Verfügung, die im Todesfall den Übergang des Vermögens von einer Person auf die andere regeln. Voraussetzung ist, dass man als Erblasser diese Rechtsnormen und ihre vielfältigen Möglichkeiten kennt.

Das Testament

Wer Vermögen zu vererben hat, sollte sich rechtzeitig über alle im Erbrecht vorhandenen Möglichkeiten informieren, wie diese Sach- und Geldwerte ohne finanzielle Verluste auf die Nachkommen übertragen werden können. Eine Möglichkeit ist der letzte Wille, der in Form eines eigenhändig geschriebenen Testaments oder als amtliches Testament formuliert werden kann.

Darüber hinaus gibt es weitere außerordentliche Testamentsformen. Dazu gehört beispielsweise das Ehegattentestament, bei denen Ehegatten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten können, das sogenannte Berliner Testament. Seine Besonderheit besteht darin, dass nach dem Tod des zuerst verstorbenen Partners die im Testament gemachten wechselseitigen Verfügungen rechtlich bindend sind.

Das Vererben von Immobilien

Nicht ohne Beratung durch einen auf diesem Gebiet bewanderten sollten Immobilien vererbt werden, in deren Zentrum das Vermeiden von Erbschaftssteuer steht. Und tatsächlich bietet der Gesetzgeber durchaus legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren oder die Immobilie steuerfrei zu übertragen. Gerade in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten und Spezialitäten.

So ist es oft sinnvoll, bereits zu Lebzeiten die Erbfolge vorwegzunehmen, beispielsweise durch eine Übergabe oder Schenkung, was sich in vielerlei Hinsicht positiv auswirken kann. Auf diese Weise werden Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen vermieden. Das Vererben einer Immobilie zu Lebzeiten – in welcher Form auch immer – führt auch zu einer erheblichen Reduzierung der Erbschaftssteuer und zu einer Absicherung der Liquidität durch die Reduzierung der Lasten von Pflichtteilen.

Das Vererben der Immobilie zu Lebzeiten kann auch dazu verwendet werden, die Existenz im Alter ausreichend abzusichern. Wer seine Immobilie zu Lebzeiten auf die Erben überträgt, sollte sich rechtzeitig über mögliche Gestaltungsformen informieren, insbesondere wenn es um die Absicherung eines lebenslangen Wohnrechts und den Nießbrauch geht.

Patientenverfügung

Themen im Erbrecht sind auch die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Beides sind Möglichkeiten zur aktiven Vorsorge, die jeder haben sollte. Sie bieten die Möglichkeit, rechtzeitig wichtige Weichen zu stellen.

Bei der Patientenverfügung werden zwei Varianten unterschieden: Während sich die standardisierte Patientenverfügung im Wesentlichen auf aussichtslose Standardsituationen konzentriert, nämlich auf den Sterbeprozess und auf den unwiederbringlichen Verlust der Bewusstseinsfähigkeit, bietet die optimale Patientenverfügung darüber hinaus die Chance, für alle Situationen von Einwilligungsunfähigkeit aussagekräftige und individuelle Maßnahmen zu benennen.

Vorsorgevollmacht

Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht, die verhindert, dass bei fehlender Geschäftsfähigkeit oder dauerhaft fehlender Einsichtsfähigkeit von Amts wegen irgendein Betreuer bestellt wird. Stattdessen ist es wichtig, rechtzeitig eine Vertrauensperson oder auch mehrere sorgfältig und vor allem eigenverantwortlich auszuwählen, die dann befugt sind, in bestimmten, wählbaren Bereichen Entscheidungen zu treffen.

Vertrauen

Suchen Sie deshalb rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht auf, der Sie kompetent berät oder im Streitfall erfolgreich Ihre Interessen vertritt. Gerade im Erbrecht kommt es auf eine vertrauensvolle Basis an, da Erbangelegenheiten, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Fingerspitzengefühl erfordern. Wir sind Ihr Partner im Erbrecht: Die Anwaltskanzlei Ritter aus Reutlingen verfügt über die Erfahrung und Kompetenz, die Sie sich wünschen.

Hohlen Sie sich eine erste Einschätzung

Sie können unserer Kanzlei gerne in kurzen Worten, Ihren Fall per Mail schildern. Geben Sie bitte Ihre Tel.-Nr. für einen Rückruf an, um eine kurze Einschätzung zu erhalten. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Ausnahmen bei Feiertagen und Wochenenden. Über die Telefonnummer oder per E-Mail können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir freuen uns auf Ihren Anruf in unserer Kanzlei.

Sie erreichen uns über Telefon: 07121 96180 oder per E-Mail: info@anwaltskanzleiritter.de.

Zusammenfassung

Erben und Vererben sind mehr als eine rein juristische Angelegenheit. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und intimste familiäre Befindlichkeiten, Sorgen und Nöte. Als kompetenter Anwalt gehen wir mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um. Als Mandant erhalten von uns professionelle Unterstützung durch eine erfahrene Anwältin für Erbrecht in Reutlingen und der Region Zollernalb bis hin zur Ostalb.

Kontakt zur Erbrecht-Kanzlei

Lassen Sie sich umfassend über die Möglichkeiten zur Regelung des Nachlasses beraten und passende Erbquoten berechnen. Ihre Anwaltskanzlei Ritter für Erbrecht in Reutlingen, Ortsteil Rommelsbach.