Anwaltskanzlei Ritter

Antibiotika und Leberschäden

Oberlandesgericht Köln (Az. 5 U 109/19)

Wenn die Therapie zur Gefahr wird.

Fast jeder Mensch hat in seinem Leben schon einmal ein Antibiotikum verschrieben bekommen – meist ohne sich allzu viele Gedanken über mögliche Nebenwirkungen zu machen. Leider ist auch bei Ärztinnen und Ärzten die Sensibilität für die Risiken mancher Antibiotikagruppen nicht immer ausreichend ausgeprägt. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang der Einsatz sogenannter Fluorchinolone.

Fluorchinolone – bekannt, aber riskant

Wirkstoffe wie Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin gehören zur Gruppe der Fluorchinolon-Antibiotika. Diese Medikamente werden bei verschiedenen bakteriellen Infektionen eingesetzt – jedoch ist ihr Nutzen nicht immer größer als das Risiko. Bereits im Jahr 2018 warnte die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) vor schweren, potenziell dauerhaften Nebenwirkungen dieser Arzneimittelgruppe.

Neben bekannten Schäden an Sehnen, Muskeln, Gelenken und dem Nervensystem rücken zunehmend auch Leberschäden in den Fokus. Die Leber als zentrales Stoffwechselorgan reagiert empfindlich auf toxische Substanzen – darunter auch manche Antibiotika. So kann es bei der Einnahme von Fluorchinolonen zu Leberschwellungen, Leberentzündungen oder sogar zu einem akuten Leberversagen kommen. Diese Komplikationen treten zwar selten auf, können aber schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben.

Eingeschränkte Zulassung und neue Warnhinweise

Infolge der Sicherheitsbewertungen wurden bestimmte Fluorchinolone vom Markt genommen – so etwa Cinoxacin, Flumequin, Nalidixinsäure und Pipemidinsäure. Für die verbleibenden Wirkstoffe gelten nun strikte Anwendungsbeschränkungen. Sie dürfen unter anderem nicht mehr eingesetzt werden bei:

  • Leichten oder selbstlimitierenden Infektionen wie einer unkomplizierten Halsentzündung
  • Nicht-bakteriellen Infektionen
  • Der Vorbeugung von Reisedurchfall
  • Wiederkehrenden, unkomplizierten Harnwegsinfektionen
  • Patienten mit früheren schweren Nebenwirkungen durch Fluorchinolone

Besondere Vorsicht ist geboten bei älteren Menschen, bei Patient*innen mit eingeschränkter Nierenfunktion, nach Organtransplantationen oder bei gleichzeitiger Einnahme von Kortikosteroiden.

Was tun bei gesundheitlichen Schäden?

Kommt es nach der Einnahme von Fluorchinolon-Antibiotika zu Leberschäden oder anderen gravierenden Nebenwirkungen – insbesondere dann, wenn das Medikament ohne zwingende medizinische Indikation verschrieben wurde – können haftungsrechtliche Ansprüche bestehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz des Verdienstausfalls
  • Haushaltsführungsschaden
  • Kosten für medizinische Behandlungen und Therapien
  • Ansprüche aufgrund mangelhafter ärztlicher Aufklärung

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 109/19) verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen: Eine Patientin erlitt nach der Einnahme von Levofloxacin schwerwiegende neurologische Beschwerden. Das Gericht stellte fest, dass der Arzt die Patientin nicht ausreichend über die Risiken informiert hatte und sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu. Auch der fehlende medizinische Grund für den Einsatz des Medikaments spielte eine entscheidende Rolle bei der Urteilsfindung.

Medizinrechtliche Unterstützung in Reutlingen

Als Fachanwältin für Medizinrecht stehe ich, Anwältin Ritter, Ihnen mit fundiertem Wissen und viel Erfahrung zur Seite. Wenn Sie den Verdacht haben, durch ein Antibiotikum – insbesondere aus der Gruppe der Fluorchinolone – gesundheitliche Schäden erlitten zu haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wir prüfen für Sie, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsversäumnis vorliegt und unterstützen Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich wie auch vor Gericht.

Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut – wir helfen Ihnen, es zu schützen.