Medizinische Behandlungsfehler

Medizinische Behandlungsfehler –  Was kann man machen?

Ein Behandlungsfehler ist der typische Fall, der eine zivilrechtliche Arzthaftung nach sich zieht. Doch nicht jeder ärztliche Kunstfehler ist ein Behandlungsfehler im Sinne der Arzthaftung. Der Arzt schuldet nicht den Heilerfolg, sondern lediglich eine dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechende kompetente Therapie.

So liegt beispielsweise ein im Rahmen der Arzthaftung relevanter Therapiefehler vor, wenn der Arzt auf einen eindeutigen Befund nicht reagiert oder zu spät, oder wenn er eine standardisierte medizinische Methode falsch oder überhaupt nicht anwendet. Verbleibt beispielsweise nach einer Operation ein medizinisches Instrument im Körper des Patienten zurück, dann ist das ein Behandlungsfehler und unterliegt der Arzthaftung.

Denn ein Arzt ist verpflichtet, nach einem operativen Eingriff die Vollständigkeit und Unversehrtheit seiner Instrumente zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Teile im Körper des Patienten zurückgeblieben sind.

Medizinische Behandlungsfehler -  Was kann man machen?

Sofern Sie einen medizinischen Behandlungsfehler vermuten, raten wir Ihnen, sich so zeitig wie möglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder an eine Kanzlei für Arzthaftungsrecht zu wenden und sich kompetent beraten zu lassen. Fristüberschreitungen oder Fehler könnten ansonsten der Durchsetzung von berechtigtem Schmerzensgeld und Schadensersatz erschweren bzw. im ungünstigsten Fall sogar verhindern.

Nur jemand mit langjähriger Erfahrung auf diesem juristischen Gebiet weiß, ob eine Strafanzeige, die Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung, das Einschalten der ärztlichen Schlichtungsstelle oder eine Klage sinnvoll sind. 

Spartenübergreifende Zusammenarbeit

Nach einem erlittenem Behandlungsfehler und dem daraus entstandenen Personenschaden in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis ist die Berechnung der resultierenden Ansprüche zumeist so kompliziert, dass sie von einem Experten allein nicht erledigt werden kann.

In der Regel geht es bei erhobenen Klagen und juristischen Vertretungen im Rahmen des Medizinrechts daher nicht nur um die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, auch Zukunftsschäden, Rentenzahlungen, Kosten für die Haushaltsführung, Ansprüche Dritter und dergleichen gilt es zu berücksichtigen.

Da medizinische Behandlungsfehler nur im Zusammenwirken von Juristen und Ärzten aufgeklärt werden können, arbeite ich als Anwältin mit Sachverständigen und Fachärzten verschiedenster medizinischer Bereiche zusammen. Die langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Personen, die infolge medizinischer Behandlungsfehler in Kliniken und Arztpraxen schwer geschädigt sind, kommt meinen Mandanten dabei in vollem Umfang zugute.

Wann spricht man von einem Behandlungsfehler?

Unter diesem Sammelbegriff versteht man in der juristischen Praxis eine Vielzahl an möglichen Fehlern. Von falscher ärztlicher Diagnose bis hin zu richtigem Ärztepfusch. Dazu zählen in erster Linie die folgenden, typischen Behandlungsfehler:

  • Medizinische Kunstfehler
  • Ärztepfusch bei der Geburt, die zu Geburtsschäden führen
  • Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einem Dammschnitt bei der Geburt. Zu den Fehlern im Geburtsschadensrecht gehören beispielsweise ein unsachgemäßer Dammschnitt, kein Dammschnitt oder eine falsche Schnitttechnik bei einer Operation
  • Eine unsachgemäße Nachbehandlung in Folge einer Operation
  • Hygienefehler in Krankenhäuser durch Keime und folgende Infektionen
  • Pflegefehler und Falschdiagnosen

Medizinrecht: Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt

Vielleicht haben Sie die Befürchtung, Ihre berechtigten Ansprüche gegen ein Krankenhaus oder den behandelnden Arzt sowieso nicht durchsetzen zu können? Diese Besorgnis ist unbegründet. Aus vielen anderen Fällen kennen wir Ihre Ängste und Sorgen.

Als erfahrene Kanzlei für Medizinrecht in Reutlingen und Arzthaftung im Großraum um Stuttgart treffen wir zumeist auf Mandanten, die gleichzeitig auch Patienten in Arztpraxen und Krankenhäusern und behandelnden Kliniken aus der Region sind.

Stets sind wir bemüht, sich in Ihre spezielle Lage hineinzuversetzen. Unser Ziel ist es, alle rechtlichen Angelegenheiten, die mit dem vermuteten medizinischen Behandlungsfehler im Zusammenhang stehen, mit Ihren persönlichen Bedürfnissen möglichst in Einklang zu bringen.

Wie verhält man sich nach einem Behandlungsfehler?

Nach einer falschen Behandlung, einem Krankenhausaufenthalt mit Folgen oder einer falschen Behandlungs-Information, können physische wie auch psychische Schäden entstehen. Um dagegen vorzugehen, benötigen Sie einige Dinge. Eine Auflistung mit der richtigen Vorgehensweise finden Sie hier. Wie geht man als Opfer/Patient vor:

  • Nutzten Sie Ihr Gedächtnis: Erstellen Sie ein möglichst-detailliertes Gedächtnisprotokoll der Vorkommnisse. Die Erlebnisse sollten so schnell wie möglich festgehalten werden. Denken Sie über die Behandlungsmaßnahmen, Arzt-Besuche und Krankenhausaufenthalt nach. Schreiben Sie sämtliche Informationen dazu detailgetreu auf. Das ist wichtig für eine Darstellung möglicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Welche Beeinträchtigungen und Schäden sind dadurch entstanden und wie war der Verlauf.
  • Suchen Sie sich eine anwaltliche Unterstützung und lassen Sie sich beraten. Mit einem kompetenten Anwalt für Medizinrecht haben Sie eine starke Hilfe an Ihrer Seite. Aus einer anwaltlichen Vertreten resultieren bei Erfolg vor Gericht oder einem Vergleich – je nach Fall, üblicherweise Ansprüche auf materiellen Schadensersatz oder Schmerzensgeld als Entschädigung.
  • Ebenso können entstandenen Unkosten für die medizinischen Folgen, den Anwalt, Fahrtkosten und Lohnausfall als Kompensation geltend gemacht werden. Natürlich auch für eine Haushalts- oder Pflegehilfe in verschiedenen Situationen.

Vertretung von geschädigten Patienten bei Behandlungsfehlern in Reutlingen und der Region

Die Kanzlei für Medizinrecht aus Reutlingen im Ortsteil Rommelsbach vertritt überregional die Interessen der Mandanten. Zu nennen wären hier zahlreiche Fälle aus den Bereichen des Arzthaftungsrechts sowie juristische Vertretungen bei Behandlungsfehlern in Praxen und Krankenhäusern im gesamten Südwesten Deutschlands.

Wir möchten Sie ermutigen, mit der Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Reutlingen in Kontakt zu treten und Ihren Fall zu schildern, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Unsere Einschätzung ist Ihre Grundlage für weitere Schritte – Ihr optimaler Schadensersatz ist unser Ziel!

Ihre Anwaltskanzlei aus Reutlingen Rommelsbach. Wir als Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftung vertreten bewusst ausschließlich geschädigte Patienten – und niemals die verursachende Seite in Form von Krankenhäusern und Ärzten. Vertrauen Sie auf die Expertise der Kanzlei und die gesammelte Erfahrung bei der Wahrung der Interessen geschädigter Patienten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: