Hygienefehler im Krankenhaus

Neben medizinischen Behandlungsfehlern und Ärztepfusch sind es oftmals Hygienefehler im Krankenhaus, die verehrende Folgen mit sich bringen. Gerade falls jemand damit konfrontiert wurde sollte man, das nicht auf sich beruhen lassen, denn sonst ändert sich an der mangelnden Hygiene im Krankenhaus nichts.

Hygienefehler im Krankenhaus

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Arzthaftungs- und Medizinrecht können wir mit unserer langjährigen Erfahrung für Sie den ersten Schritt machen, denn in solchen Fällen kann man als Opfer Schmerzensgeld einfordern. Der Zeitmangel, Schlamperei, oder auch der Kostendruck können zu solchen Hygienefehlern mit Folgen führen.

Ob verschmutztes, oder nicht steriles OP-Besteck, Bakterien in einer Infusionslösung bis hin zu Enterobakterien und Serratien-Keimen: dies alles ist leider keine Seltenheit in unseren Krankenhäusern und Kliniken in der Region und darüber hinaus. Für immun-schwache Patienten, Frühchen, Babys und alten Menschen sind eine mangelnde Hygiene jedoch meist lebensbedrohlich und können bis hin zum Tod führen oder bleibende Schäden hinterlassen.

Typische Hygiene-Mängel, die zu einem Hygienefehler im Krankenhaus führen:

  • Wundinfektionen nach einer OP
  • Harnwegs-, Lungen und Hirnhautentzündungen durch Serratien-Keime
  • Tod nach Kindbettfieber
  • Nicht steriles und verschmutztes OP-Besteck, sowie Operationswerkzeuge
  • Enterobakterien (aus dem Darm)
  • Bakterien in einer Infusionslösung

Ursachen und Auswirkungen von Hygienemängeln im Gesundheitswesen

Leider kommt es nicht selten vor, dass in Krankenhäusern und Arztpraxen Hygienemängel gefunden werden. Oftmals mit bösen Folgen für den betroffenen Patienten. Die Kontrollen ziehen immer wieder erschreckende Schlüsse – durch verschiedenartige Hygienefehler kommt es im Krankenhaus zu einem feststellbaren Hygienemangel.

Dreckige Türklinken, Seifenspender, Toiletten, Fußböden oder Operationsgeräte, wie auch schlecht gereinigte Operationsinstrumente können bei Patienten Infektionen auslösen, die bis zum Tod führen. Es sterben Studien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zur Folge allein in der Bundesrepublik jährlich ca. 30.000 Patienten an Infektionen, die durch mangelnde Hygiene zustande kamen oder zumindest begünstigt wurden.

Zur Einordnung der Größenordnung: Damit würden durch Schlampereien und Keime im Gesundheitswesen jedes Jahr mehr Menschen sterben als durch Unfälle im Straßenverkehr (Quelle). Auch die Gesetzgebung hat die steigende Anzahl an Hygiene-Defiziten inzwischen erkannt und folgerichtig höhere Auflagen installiert.

Hygienefehler im Krankenhaus: Vorbeugende Maßnahmen

Diese Hygienemängel können dank Sauberkeit und Hygiene vermieden werden. Dazu gehören natürlich stetige Reinigung, Sterilisation und außerdem noch die Desinfektion, jeglicher Instrumente, Räume und Textilien. Das moderne Gesundheitswesen ist darauf aus in immer kürzerer Zeit mehr und mehr Patienten pro Arztpraxis, Operationssaal oder auch pro Arzt oder Pfleger behandeln zu lassen. Der steigende Druck, um das gesetzte Soll zu erfüllen, führt mancherorts zu nicht hinnehmbaren Risiken für Leib und Leben der Patienten.

In Krankenhäusern sieht man nicht erst seit der Corona-Pandemie immer wieder Desinfektionsspender an den Türen, Ein- und Ausgängen, diese sollen Infektionskrankheiten vorbeugen. Man trägt die Viren zumindest an den Händen nicht weiter von A nach B. Resistente Keime und ein eh schon geschwächtes Immunsystems eines Patienten begünstigt die Infektion mit Erregern zusätzlich.

Dann ebenfalls noch die Patienten, sowie die Angehörigen und die Besucher. Man fragt sich bestimmt, aber wieso kommt es denn überhaupt dazu? Oftmals ist eine Kombination von Ursachen des Wurzel die Übels; die häufigsten Gründe für mangelnde Hygiene in Kliniken und Arztpraxen sind oftmals bei Menschen zu suchen:

  • Ignoranz
  • Unwissenheit
  • Zeitdruck
  • Kostendruck

Erlittenes Leid einfach hinnehmen?

Durch diese Hygienefehler im Krankenhaus kommt es zu Milliarden-hohen Schäden in den Krankenhäusern und zu vielen menschlichen Verlusten und Schicksalsschläge für Familien. Was aber, wenn „das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen ist“ und sich entstanden Schäden und Schmerzen nicht mehr rückgängig machen lassen?

In den häufigsten Fällen bei einem Hygienefehler im Krankenhaus kommt bei betroffenen Patienten unweigerlich die Frage nach einer Kompensation auf. Ebenso möchten betroffene Patienten verhindern, dass andere Menschen durch Keime oder Bakterien geschädigt werden und setzen sich in Folge für bessere Arbeits- und Hygienebedingungen im medizinischen Bereich ein.

Ziel ist es, die Auswirkungen durch die Verletzung von Patientenrechten zumindest etwas zu lindern. Juristisch auf dem Gebiet des Medizinrechts bewanderte Anwälte erstellen in Zusammenarbeit mit Gutachtern eine Beweiskette zur Untermauerung erhobener Schuldzuweisungen an die betroffene Einrichtung.

Je nach Fall liegt die Beweislast teils auch auf der Seite der Klinik oder des behandelnden Arztes. Ob ein juristisches Vorgehen gegen die Verursacher Ausblick auf Erfolg hat oder ob Ansprüche gegen Kassen geltend gemacht werden können, vermag am ehesten eine im Gesundheitswesen erfahrene Kanzlei, wie die unsere mit Sitz in Reutlingen-Rommelsbach, realistisch einschätzen zu können.

Juristischer Beistand durch die Anwaltskanzlei Ritter aus Reutlingen

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Medizinrecht aus Reutlingen und mit unserem Wirkungskreis im gesamten Südwesten Deutschland können wir Ihnen individuell weiterhelfen und Sie bei einem Hygienefehler im Krankenhaus kompetent beraten. Auch wenn es um den Tod von Frühgeburten geht, Wundinfektionen nach einer OP, oder anderen Leiden nach einem Krankenhausaufenthalt kann ich Ihnen mit juristischem Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir arbeiten mit vertrauensvollen Gutachtern zusammen und helfen Ihnen mit Ihren Sorgen und Ängsten. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, mit dem Ziel, Ihre Patientenrechte zu stärken.

Ihre Anwaltskanzlei Ritter