Anwaltskanzlei Ritter

Hygienefehler im Krankenhaus


Ihr Partner in Sachen Patientenschutz

In einer Zeit, in der Vertrauen und Sicherheit im Gesundheitswesen oberste Priorität haben, ist die Anwaltskanzlei Ritter aus Reutlingen Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um Hygienefehler im Krankenhaus geht. Wir verstehen, dass Patienten, die durch Keime, Bakterien und unzureichende Hygiene geschädigt wurden, mit physischen, emotionalen und finanziellen Belastungen konfrontiert sind. Unsere Kanzlei setzt sich leidenschaftlich dafür ein, Ihre Rechte als Patient zu verteidigen und Ihnen eine kompetente juristische Unterstützung in diesen anspruchsvollen Zeiten zu bieten.

Hygienefehler im Krankenhaus
Ihr Partner in Sachen Patientenschutz

Unsere Expertise im Bereich Hygienefehler im Krankenhaus:

Die Anwaltskanzlei Ritter verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Vertretung von Patienten, die durch Hygienemängel in Krankenhäusern geschädigt wurden. Unser engagiertes Team hat tiefgehende Kenntnisse im Gesundheitsrecht und setzt sich vehement für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist, und wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu prüfen, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Unsere Dienstleistungen:

  1. Beratung und Unterstützung: Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung für Patienten, die durch Hygienefehler im Krankenhaus geschädigt wurden. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten, Ihre Rechte zu erklären und Ihnen zu helfen, die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen.
  2. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Sie durch Keime, Bakterien oder unzureichende Hygiene im Krankenhaus geschädigt wurden, setzen wir uns entschlossen für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche ein. Unsere Erfahrung im Gesundheitsrecht ermöglicht es uns, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Ihnen zu helfen, gerechte Entschädigung zu erhalten.
  3. Rechtliche Vertretung vor Gericht: Falls notwendig, stehen wir Juristen zur Seite, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten. Wir setzen uns energisch für Ihre Sache ein und kämpfen für Gerechtigkeit.

Warum sollten Sie uns engagieren?

  • Erfahrung und Fachkenntnisse: Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Gesundheitsrecht und kennen die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Hygienefehlern im Krankenhaus.
  • Individuelle Betreuung: Wir nehmen uns die Zeit, Ihre einzigartige Situation zu verstehen, und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
  • Engagement für Gerechtigkeit: Die Anwaltskanzlei Ritter aus Reutlingen ist leidenschaftlich darin bestrebt, Gerechtigkeit für geschädigte Patienten durchzusetzen und sicherzustellen, dass Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Hygienefehlern im Krankenhaus zu erfahren. Wir stehen Ihnen bei, um Ihre Rechte zu schützen und eine gerechte Entschädigung zu gewährleisten. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlstand sind unsere Priorität.

Mängel im Gesundheitswesen werden unterschätzt

Dreckige Türklinken, Seifenspender, Toiletten, Fußböden oder Operationsgeräte, wie auch schlecht gereinigte Operationsinstrumente können bei Patienten Infektionen auslösen, die bis zum Tod führen. Es sterben Studien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zur Folge allein in der Bundesrepublik jährlich ca. 30.000 Patienten an Infektionen, die durch mangelnde Hygiene zustande kamen oder zumindest begünstigt wurden.

Zur Einordnung der Größenordnung: Damit würden durch Schlampereien und Keime im Gesundheitswesen jedes Jahr mehr Menschen sterben als durch Unfälle im Straßenverkehr (Quelle). Auch die Gesetzgebung hat die steigende Anzahl an Hygiene-Defiziten inzwischen erkannt und folgerichtig höhere Auflagen installiert.

Dann ebenfalls noch die Patienten, sowie die Angehörigen und die Besucher. Man fragt sich bestimmt, aber wieso kommt es denn überhaupt dazu? Oftmals ist eine Kombination von Ursachen des Wurzel die Übels; die häufigsten Gründe für mangelnde Hygiene in Kliniken und Arztpraxen sind oftmals bei Menschen zu suchen:

  • Ignoranz
  • Unwissenheit
  • Zeitdruck
  • Kostendruck

Erlittenes Leid einfach hinnehmen?

Durch diese Hygienefehler im Krankenhaus kommt es zu Milliarden-hohen Schäden in den Krankenhäusern und zu vielen menschlichen Verlusten und Schicksalsschläge für Familien. Was aber, wenn „das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen ist“ und sich entstanden Schäden und Schmerzen nicht mehr rückgängig machen lassen?

In den häufigsten Fällen bei einem Hygienefehler im Krankenhaus kommt bei betroffenen Patienten unweigerlich die Frage nach einer Kompensation auf. Ebenso möchten betroffene Patienten verhindern, dass andere Menschen durch Keime oder Bakterien geschädigt werden und setzen sich in Folge für bessere Arbeits- und Hygienebedingungen im medizinischen Bereich ein.

Ziel ist es, die Auswirkungen durch die Verletzung von Patientenrechten zumindest aus finanzieller Sicht etwas zu lindern. Juristisch auf dem Gebiet des Medizinrechts bewanderte Anwälte erstellen in Zusammenarbeit mit Gutachtern eine Beweiskette zur Untermauerung erhobener Schuldzuweisungen an die betroffene Einrichtung.

Je nach Fall liegt die Beweislast teils auch auf der Seite der Klinik oder des behandelnden Arztes. Ob ein juristisches Vorgehen gegen die Verursacher Ausblick auf Erfolg hat oder ob Ansprüche gegen Kassen geltend gemacht werden können, vermag am ehesten eine im Gesundheitswesen erfahrene Kanzlei, wie die unsere, realistisch einschätzen zu können.

Wir arbeiten mit vertrauensvollen Gutachtern zusammen und helfen Ihnen mit Ihren Sorgen und Ängsten. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, mit dem Ziel, Ihre Patientenrechte zu stärken.

Ihre Anwaltskanzlei Ritter aus Reutlingen